Vorsitzender
BAYER Reinhard
2473 Deutsch Haslau,
Obere Hauptstrasse 41
M +43 664/2718711
reinhard@amarkadenhof.at
Stellvertreter
HEIDENREICH Franz
2325 Himberg,
Wienerstr 4-8 Stg 2
M +43664/4777778
franz.heidenreich@foxforceone.at
Mitglieder
EDELMANN Bernhard
FRIED Markus
GERINGER Manfred
GLOCK Jakob
GROSS Martin
HACKL Werner
HALTSCHUSTER Roland
JÜLY Matthias
KLING Manuel
KONICEK Kurt
KRITZINGER Werner
LANDBAUER Michael
PELZMANN Klemens
PFLUG Erwin
SCHWAIGER Daniel
STRASSER Thomas
BJM Stv. WALLNER Herbert
WENDL Harald
BAYER Daniel
Wallner Florian
Leitbild:
Die Erhaltung der Artenvielfalt und des Niederwildes haben oberste Priorität.
Deshalb muss die Raubwildbejagung mit Verantwortung, Nachhaltigkeit, Effektivität und Transparenz nach außen durchgeführt werden.
Unser Fokus:
Wir beobachten die Entwicklung der Niederwildbestände in den Revieren und analysieren Trends. Rückmeldungen aus der Jägerschaft werden aktiv eingeholt und bilden die Grundlage für gezielte Maßnahmen zum Schutz unseres Wildes.
Darauf aufbauend entwickeln und organisieren wir flächendeckende Bejagungsstrategien, wie etwa Bezirksbaujagden - Ansitzjagden oder Fallenjagden“.
Ein besonderes Anliegen ist es, Jäger – insbesondere Jungjäger – zur Teilnahme an relevanten Raubwild-Seminaren zu motivieren und sie aktiv in das Raubwildmanagement einzubinden.
Zudem streben wir an, in möglichst vielen Revieren engagierte Raubwildbeauftragte zu etablieren, um die Effizienz zu steigern. Besonders engagierte Jäger sollen durch die jährliche Verleihung von zwei Raubwildnadeln gewürdigt werden.
All diese Aufgaben erfüllen wir mit großer Verantwortung, mit Respekt gegenüber dem Raubwild sowie zum Schutz unseres jagdbaren und nicht jagdbaren Wildes.
Unsere Ziele:
- Gezielte Raubwildbejagung mit Maß und Ziel zum Schutz des Niederwildes
- Förderung und Ausbildung interessierter Jagdkameraden
- Organisation revierübergreifender Bezirksjagden für nachhaltigen Erfolg
Warum Raubwildbejagung:
Trotz zunehmender zivilisatorischer Einflüsse breitet sich das Raubwild weiter aus. Um das Gleichgewicht im Revier zu erhalten, kommt der Bejagung dieser Arten eine wachsende Bedeutung zu.
Einzelne Arten wie Fuchs oder Steinmarder haben sich in den letzten Jahren stark vermehrt. Daher ist es für die Jägerschaft zunehmend notwendig, aktiv an der Regulierung mitzuwirken.
Definition Raubwild
Als Raubwild gelten jene jagdbaren Tierarten, die im niederösterreichischen Jagdgesetz sowie in den dazugehörigen Verordnungen angeführt sind.
Maßnahmen zum Schutze unseres Wildes
Haarraubwildbejagung
- gezielter Ansitz (Nacht des Fuchses)
- Lockjagd
- Baujagd - organisierte Bezirksbaujagd
- Kunstbau
- zugelassene Arten von Fallen zum Lebendfang

Bezirksbaujagd:
Der Raubwildausschuß organisiert jährlich gemeinsam Ansitzjagden und bezirksweite Baujagden auf Raubwild nach gesetzlichen Vorgaben.
Um das Gleichgewicht, Prädatoren- Beutetiere (nichtjagdbare Tiere und Niederwild) im Revier aufrecht zu erhalten ist eine Raubwildbejagung, mit Maß und Ziel, unbedingt erforderlich.
In den Revieren wo Biotopverbesserungen und eine Raubwildregulierung durchgeführt wird ist die Artenvielfalt bei den Kleinlebewesen und unser Niederwild deutlich gestiegen. Dies zeigt sich z.B. auch darin, das die Hasenstrecken in unserem Bezirk zunehmen.
Allen Teilnehmern ein Waidmannsdank für ihr Bemühen zum Wohle unseres Niederwildes.
Bericht Raubwildmonat 2026
Bericht Raubwildmonat 2025
Bericht Raubwildmonat 2024
Bericht Raubwildmonat 2023
Raubzeug
Unter Raubzeug versteht man sonstige, dem gehegten Wild schädliche Tiere, insbesondere revierende oder wildernde Hunde sowie streunende Katzen.
(§ 64 NÖ Jagdgesetz)
Maßnahmen zum Schutze unseres Wildes
Raubzeugbejagung
- Bejagung gemäß dem N.Ö. Landesjagdgesetz
Krähenregulation zum Schutze unseres Jungwildes
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- Krähenjagd
Bezirkskrähenjagd:
Im Bezirk werden regelmäßig Krähenjagdwochen durch den Raubwildausschuss organisiert. Ziel ist es, die Krähenbestände auf einem verträglichen Niveau zu halten – zum Schutz der Singvögel und des Niederwildes.
Diese Veranstaltungen dienen zugleich dem Erfahrungsaustausch über Durchführung, Methoden und Erfolgsfaktoren der Krähenjagd.
Ein "Waidmannsdank" an alle die sich aktiv bei der Bejagung der Krähenvögel beteiligen.
Informationen über bereits durchgeführte Veranstaltungen sind im Archiv abrufbar.
Rattenregulation
Die in unseren Breiten vorkommende Rattenart ist hauptsächlich die Wanderratte (Rattus norvegicus). Sie zählt zu den bedeutendsten Prädatoren für unser Niederwild.
Die Populationsdichte wird maßgeblich durch das Nahrungsangebot bestimmt. Unter optimalen Bedingungen kann ein einziges Rattenpaar über 300 Nachkommen pro Jahr hervorbringen.
Ratten erreichen ein Alter von etwa 9 bis 18 Monaten. Weibchen werfen 3–5 Mal jährlich mit jeweils 8–10 Jungtieren.
Sie plündern Gelege (Rebhuhn, Fasan, Enten), töten brütendes Flugwild und ganze Gesperre. Auch Junghasen gehören zu ihrem Beutespektrum. Zusätzlich besetzen sie ganzjährig Fütterungen – daher ist auf Rattenlöcher besonders zu achten.
Ratten verdrängen Niederwild bei der Nahrungsaufnahme und verursachen erhebliche Schäden durch Futterverluste.
Bevorzugte Lebensräume sind Gewässerbereiche (Gräben, Bäche, Teiche, Schilf), jedoch wandern sie auch weit ins Feld (z. B. Strohtristen, Scheunen) sowie in Siedlungsbereiche (Ställe).
Maßnahmen
Eine bewährte und sichere Methode der Bekämpfung ist der Einsatz von Ködern in geschützten Köderboxen. Dabei werden blutgerinnungshemmende Wirkstoffe eingesetzt.
Die Aufnahme des Köders erfolgt oft verzögert, da Ratten zunächst „Kundschafter“ einsetzen, die das Futter testen. Erst wenn keine Auffälligkeiten auftreten, frisst der gesamte Verband.
Rattenköder können über RWA bezogen werden.
Aufwandmenge und Dosierung
Produkte:
Der Köder ist gebrauchsfertig und ausschließlich in geeigneten Köderboxen auszubringen. Diese müssen vor Witterung, Nicht-Zieltieren und Verschleppung geschützt werden.
Wichtige Hinweise:
- Köder nur mit Handschuhen auslegen
- Köder im Behälter fixieren
- Befallsbereiche regelmäßig kontrollieren
- Bereiche entsprechend kennzeichnen
Wirksam gegen:
- Hausmaus (Mus musculus)
- Wanderratte (Rattus norvegicus)
- Hausratte (Rattus rattus)
Empfohlene Aufwandmengen:
- Hausmaus: 2 Köder je 100 m
- Wander- und Hausratte: 3–5 Köder je 100 m
Kontrolle und Dauer:
- Köderstellen regelmäßig (mind. wöchentlich) kontrollieren und bei Bedarf erneuern
- Tote Tiere umgehend fachgerecht entsorgen
- Maximale Behandlungsdauer: 6 Wochen
- Nach Abschluss: Köderreste und Behälter vorschriftsgemäß entsorgen
Förderungen seitens des Raubwildausschusses:
- Bauhund-Ausrüstung (Gerät & Sender): Zuschuss bis € 150
- Krähenpaket: € 100 Zuschuss bei € 200 Investition
- Verletzte Bauhunde: Übernahme von 1/3 der Kosten bis max. € 150
- Fallenmelder: max. 2 Stück pro Revier/Jahr, bis € 50 pro Stück